Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1. Allgemeines

Vertragspartner des Bestellers ist die Galvano Gestellbau Solingen GmbH & Co. KG. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Galvano Gestellbau Solingen GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

§ 2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

§ 3. Bestellung

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, diese erwerben zu wollen. Galvano Gestellbau Solingen GmbH & Co. KG ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 7 Kalendertagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4. Lieferung und Zahlung

Sofern wir mit dem Besteller nichts anderes vereinbart haben und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung: diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die angegebenen Preise sind für etwaige Nachbestellungen unverbindlich. Eine Skontierung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsendpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag, an dem der Rechnungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller darüber hinaus nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ausgewiesenen Zuschlag berechnet.

§ 5. Lieferzeiten

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.